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   BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75   

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https://dejure.org/1976,8154
BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75 (https://dejure.org/1976,8154)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1976 - 11 RA 130/75 (https://dejure.org/1976,8154)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1976 - 11 RA 130/75 (https://dejure.org/1976,8154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer Dienst - Gesetzliche Wehrpflicht - Wehrgesetz - Ersatzzeit - Freiwilliger Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 159
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75
    Lehnt der Rentenversicherungsträger - hier: aus rechtlichen Gründen - die Eintragung (Vormerkung) einer Ersatzzeit ab, so kann der Versicherte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage mit dem Ziel der Verurteilung des Rentenversicherungsträgers zur Vormerkung der Ersatzzeit erheben (Fortführung von BSG 08.07.1970 11 RA 164/67 = BSGE 31, 226).

    Das LSG wertete die Klage gegen den Bescheid vom 4. Februar 1974 - entsprechend BSG 31, 226 ff. - als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage; das Rechtsschutzbedürfnis dafür sei durch die inzwischen beim Altersruhegeld möglich gewordene Leistungsklage nicht entfallen.

    In der Deutung dieser Klage ist es der Auffassung des erkennenden Senate im Urteil vom 8. Juli 1970 (BSG 31, 226) gefolgt; der Senat hatte dort eine solche Klage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gewertet; mit ihr erstrebe der Versicherte die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Eintragung der Ersatzzeit in eine Versicherungskarte; diese Eintragung sei ein Verwaltungsakt, mit dem der Versicherungsträger die Ersatzzeiten (Ausfallzeiten) von Versicherten feststelle.

    Für die hierauf vom Versicherungsträger zu treffende Entscheidung gilt § 17 Abs. 3 DEVO, wonach der "Versicherungsverlauf kein die Beteiligten bindender Verwaltungsakt" ist, nicht; vielmehr müssen auch hierfür die vom Senat in BSG 31, 226 entwickelten Grundsätze Anwendung finden.

    Bei den Vormerkungen durch den Rentenversicherungsträger wird jedenfalls, wie der Senat schon in BSG 31, 226, 229 dargelegt hat, nur eine verbindliche Feststellung der Ersatz- und Ausfallzeiten, welche deren rechtliche Würdigung einschließt, den Bedürfnissen der Versicherten und des Versicherungsträgers gerecht.

    Der Senat bleibt daher bei seiner in BSG 31, 226 vertretenen Auffassung.

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 130/75

    Ersatzzeit - Angehöriger der Ersatzreserve - Wehrdienst

    Auszug aus BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75
    Ist ein solcher Wehrdienst nicht über die Zeit einer aktiven Dienstpflicht hinaus geleistet worden, so ist die Wehrdienstzeit eine Ersatzzeit iS des AVG § 28 Abs. 1 Nr. 1 (= RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 1) auch dann, wenn der Wehrdienst freiwillig von Personen geleistet worden ist, die wegen ihres Alters (Jahrgang) zum aktiven Wehrdienst nicht (mehr) herangezogen worden sind oder wären (Anschluß an BSG 18.12.1975 12 RJ 130/75 = SozSich 1976, 189-190).

    Für den von Berufssoldaten geleisteten Dienst haben der erkennende und der 1. Senat (SozR Nr. 7 und 65 zu § 1251 RVO) einen Dienst auf solcher Grundlage verneint; bei anderen Soldaten hat der 12. Senat (SozR Nr. 54 zu § 1251 RVO; SozR 2200 § 1251 Nr. 8 und Urteil vom 18. Dezember 1975, 12 RJ 130/75) für Zeiten nach dem 20. Mai 1935 militärischen Dienst aufgrund gesetzlicher Wehrpflicht bejaht, auch wenn der Dienst - gemäß § 8 Abs. 2 des Wehrgesetzes oder sonstwie - freiwillig geleistet worden ist; der 12. Senat hat hierfür genügen lassen, daß der Versicherte den Wehrdienst als Wehrpflichtiger geleistet hat.

  • BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 162/73

    Ersatzzeit - Klage auf Anerkennung - Rechtsschutzbedürfnis - Höherer

    Auszug aus BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75
    Für den von Berufssoldaten geleisteten Dienst haben der erkennende und der 1. Senat (SozR Nr. 7 und 65 zu § 1251 RVO) einen Dienst auf solcher Grundlage verneint; bei anderen Soldaten hat der 12. Senat (SozR Nr. 54 zu § 1251 RVO; SozR 2200 § 1251 Nr. 8 und Urteil vom 18. Dezember 1975, 12 RJ 130/75) für Zeiten nach dem 20. Mai 1935 militärischen Dienst aufgrund gesetzlicher Wehrpflicht bejaht, auch wenn der Dienst - gemäß § 8 Abs. 2 des Wehrgesetzes oder sonstwie - freiwillig geleistet worden ist; der 12. Senat hat hierfür genügen lassen, daß der Versicherte den Wehrdienst als Wehrpflichtiger geleistet hat.
  • BSG, 01.03.1974 - 12 RJ 324/73

    Ersatzzeit - Reichsarbeitsdienstpflicht - Freiwilliger Arbeitsdienst -

    Auszug aus BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte noch auf die Rechtsprechung des BSG zum "freiwilligen Arbeitsdienst" (SozR Nr. 41 zu § 1251 RVO; SozR 2200 § 1251 Nr. 3); diese Rechtsprechung ist hier schon deshalb ohne Bedeutung, weil sie Zeiten betrifft, für die eine Arbeitsdienstpflicht im Sinne der §§ 1, 3 des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 (RGBl. I 769) noch nicht galt.
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Im Vormerkungsverfahren darf sie nur darüber befinden, ob der behauptete Anrechnungszeittatbestand im verfahrensgegenständlichen Zeitraum nach seinen derzeitigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt ist, während über die Anrechenbarkeit (und Bewertung) dieses Tatbestandes einer rentenrechtlichen Zeit erst bei Feststellung einer Leistung entschieden werden darf (§ 149 Abs. 5 Satz 2 SGG; ständige Rechtsprechung, stellvertretend: BSGE 42, 159, 160; BSGE 31, 226, 230, insoweit nicht abgedruckt in SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO; BSGE 49, 44, 46 = SozR 2200 § 1259 Nr. 44 S. 119; BSGE 56, 151, 152 f.= SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S. 225 ff; BSG SozR § 1259 Nr. 109 S. 294; SozR 3-2200 § 1325 Nr. 3 S. 6; Urteil vom 18. April 1996).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).
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